Der Friedhof - echt vielfältig

Der Friedhof der Kirchengemeinde Neuenkirchen bietet vielfältige Bestattungsmöglichkeiten. War man zur Gründung des Friedhofes (1860) darauf bedacht, genügend Platz für kommende Generationen auf den Wahlgrabstätten zu haben, hat sich die Situation heute sehr gewandelt.


Die Nachfrage nach pflegeaufwändigen Wahlgrabstätten wird geringer. Bevorzugt werden pflegeleichte oder pflegefreie Bestattungsmöglichkeiten.

Durch diverse Umgestaltungen in den letzten Jahren sind viele neue pflegefreie Begräbnisformen möglich geworden. Um die Artenvielfalt für Insekten und Kleintiere zu erhalten, werden immer mehr naturnahe Bepflanzungen angelegt. Des Weiteren soll der Friedhof ein Ort der Ruhe und des Friedens sein und bleiben.

Verschiedene Grabformen

In einer Wahlgrabstätte finden Sarg- oder Urnenbeisetzungen für mehrere Personen, je nach Größe der Wahlgrabstätte, statt. Die Grabstätte ist wählbar. Der/Die Nutzungsberechtigte legt die Grabstätte an und ist verantwortlich für die Pflege und für das Abräumen nach Ablauf der Ruhezeit. Das Nutzungsrecht ist verlängerbar.

In einer Reihengrabstätte wird eine Sargbeisetzung vorgenommen. Die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vergeben und vom der/dem Nutzungsberechtigten angelegt, gepflegt und nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt. Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar.

In einem Urnenreihengrab findet eine Urnenbeisetzung statt. Die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vergeben. Der/Die Nutzungsberechtigte legt die Grabstätte an und ist verantwortlich für die Pflege und für das Abräumen nach Ablauf der Ruhezeit. Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar.

In einem Urnenwahlgrab können zwei Urnen beigesetzt werden. Der/Die Nutzungsberechtigte legt die Grabstätte an und ist verantwortlich für die Pflege und für das Abräumen nach Ablauf der Ruhezeit. Das Nutzungsrecht ist verlängerbar.

Bei der Baumbestattung sind Einzel- oder Doppelurnenbeisetzungen möglich. Der Baum und der Platz können ausgewählt werden. Da unter den Bäumen Rasen angesät wird ist eine Bepflanzung, bis auf früh blühende Blumenzwiebeln, nicht gestattet.

Bronzeplatten mit den Daten der Verstorbenen, werden an Stelen angebracht, wo auch Blumen- und Grabschmuck abgelegt werden kann. Das Nutzungsrecht ist, außer bei den Doppelgrabstätten, nicht verlängerbar.

Im Heidegrabfeld können Einzel- oder Doppel- Sarg- oder Urnenbeisetzungen stattfinden. Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung vergeben und gepflegt. Die Pflegekosten werden mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an der Grabstätte beglichen. Auf diesen Grabstätten dürfen Blumensträuße in Steckvasen gestellt werden;
Bepflanzungen sind nicht gestattet. Bei Erdbestattungen werden Feldsteine mit Bronzeplatten als Grabsteine verwendet. Diese können auf dem Friedhof ausgewählt werden oder es können eigene genutzt werden.
Bei Urnenbestattungen werden Bronzeplatten an Stelen angebracht. An den Stelen kann Blumen- und Grabschmuck abgelegt werden.
Das Nutzungsrecht ist, außer bei den Doppelgrabstätten, nicht verlängerbar.

In Rasengrabstätten können Einzel- oder Doppelsarg- oder Urnenbeisetzungen stattfinden. Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung vergeben und gepflegt. Die Pflegekosten werden mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an der Grabstätte beglichen.
Bei Einzel-Rasengrabstätten kann im Pflanzstreifen, in dem auch der Grabstein liegt, gepflanzt und Blumenschmuck abgelegt werden. Entsprechende Grabsteine können im Musterfeld ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar.

Doppelrasengrab
Das Nutzungsrecht an einer Doppelrasengrabstätte wird bei der ersten Beisetzung erworben. Es werden zwei nebeneinander liegende Grabstellen vergeben. Bei der zweiten Beisetzung wird das Nutzungsrecht an der Doppelrasengrabstätte (für beide Grabstellen) durch Nachkauf wieder auf die gültige Ruhezeit aufgestockt. Danach ist das Nutzungsrecht nicht verlängerbar.

Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.

Jean Paul

Ansprechpartnerin Friedhofsverwaltung

Gunda Wiese
Hauptstraße 8
29643 Neuenkirchen
Tel.: 05195 1088

Ev.-luth. Kirchengemeinde

Die Friedhofsverwaltung ist geöffnet:

dienstags von 16 bis 18 Uhr.

Ansprechpartner Friedhofsgärtner

Hans Friedrich Menzel
Hauptstraße 8
29643 Neuenkirchen,